Künstler und Galerien, die ein Kunstwerk zur Auktion freigeben, sind für die Dauer der Auktion an das Angebot gebunden. Sie sind also verpflichtet das Werk zu dem am Ende der Auktion gültigen Höchstgebot an das höchstbietende Mitglied zu verkaufen und gegebenfalls zu den angegebenen Versandgebühren zu verschicken.
Alle Mitglieder sind an ihre Gebote gebunden, die sie bei Auktionen abgeben. Das Mitglied, das am Auktionsende den Zuschlag erhält, ist verpflichtet das Werk zu dem jeweiligen Höchstgebot zu kaufen und etwaige Versandkosten zu tragen, wenn die Abholung nicht möglich ist oder nicht gewünscht wird.